| Markenbezeichnung: | SUNHOUSE |
| Modellnummer: | 1220x244m-12mm |
| MOQ: | 800 |
| Payment Terms: | L/C, T/T |
Auftragnehmer und Bauherren stehen häufig vor Herausforderungen bei herkömmlichen Gipsplatten: übermäßiges Gewicht führt zu höherer Arbeitsmüdigkeit und langsamer Installation,schlechte Leistung bei feuchten Bedingungen, was zu Schwellungen führtAls spezialisierter, feuchtigkeitsbeständiger Gipsplatten-Großhändler, ist die Firma in der Lage, eine Reihe von Produkten zu erwerben, die für die Produktion von Gipsplatten geeignet sind.Wir behandeln diese kritischen Schmerzpunkte, indem wir 9.5mm leichtgewichtige wasserdichte Gipsplatte in der Standardgröße 1220×2440mm (4×8 ft). Mit einem Kerngewicht von nur 7,5 kg/m2 und fortgeschrittenem Feuchtigkeitsschutz,Diese Platte liefert messbare Verbesserungen in der Effizienz der Anlage, strukturelle Belastung und langfristige Haltbarkeit für moderne Innenraumprojekte.
Die überlegene Feuchtigkeitsbeständigkeit dieser Platte wird durch präzise Kernmodifikation während der Herstellung erreicht.Wasser abwehrende Mittel auf Siloxanbasis werden gleichmäßig in den Gipsschlamm integriert, die eine stabile hydrophobe Beschichtung auf den Kristalloberflächen bildet, die die Kapillarwasserabsorptionswege effektiv blockiert.Dies wird durch speziell behandeltes feuchtigkeitsbeständiges Verkleidungs- und Unterlagenpapier noch verstärktDas Ergebnis ist eine niedrige Wasserabsorptionsrate von 6.8% — significantly better than standard gypsum board (typically >20%) — enabling the panel to maintain excellent dimensional stability and mechanical integrity in environments with relative humidity up to 90%.
| Parameter | Anforderung | Prüfwert (9,5 mm) |
|---|---|---|
| Größe | 1220 × 2440 mm (4 × 8 ft) | 1220 × 2440 mm |
| Stärke | 9.5 mm | 9.5 mm |
| Gewicht | ≤ 9,5 kg/m2 | 7.5 kg/m2 |
| Flexurstärke (parallel) | ≥ 360 N | 560 N |
| Flexuralstärke (Kreuz) | ≥ 140 N | 180 N |
| Absorption von Wasser | ≤ 10% | 60,8% |
| Konformitätsstandards | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | |